HanfBlatt
Es
begab sich einst im Jahre 1925, daß die Versuchsstation für technischen und
offizinellen Pflanzenbau GmbH Happing bei Rosenheim in Oberbayern (wo sonst?)
in der Fachzeitschrift "Heil- und Gewürzpflanzen" (VIII. Bd., S.
73-82) vollmundig verkündete: Cannabis indica kann "in Deutschland
überall, wo guter Weizen gedeiht, mit Erfolg gebaut werden. Unser Anbau ist
längst aus dem Versuchstadium herausgekommen und zum Anbau im Großen geworden.
In den letzten Jahren lieferten wir dem deutschen Großdrogenhandel 3000 Kilo
und sagen deshalb...für Cannabis indica: Das englische Welthandelsmonopol wird
in Kurzem der Geschichte angehören. Voraussetzung ist der Anbau einer
hochwertigen, akklimatisierten Saat. Daß von uns nach den acht Jahren Auslese
und Dutzenden von Analysen die Hochhaltung im Auge behalten wird, ist
selbstverständlich. Im Herbste werden wir an Interessenten Samen abgeben
können."
Diese
glückverheissenden Zukunftsperspektiven konnten natürlich in der etablierten
Fachwelt nicht unwidersprochen bleiben. Schon damals waren die medizinischen
Wirkungen des Indischen Hanfes und seiner psychoaktiven Zubereitungen, die man
ganz allgemein unter dem schwammig verwendeten Begriff Haschisch
zusammenfasste, umstritten. Die praktische Anwendung beschränkte sich auf
einige wenige Präparate. Die Firma "Fresenius" in Frankfurt am Main
stellte beispielsweise eine Kombination des Barbiturat-Schlafmittels "Veronal"
mit dem Extrakt des Indischen Hanfes her, das "Indonal". Diese die
notwendige Dosis und die unerwünschten Nebenwirkungen des Veronals angeblich
senkende Kombination fand ihren Fürsprecher in einem Wissenschaftler namens
Emil Bürgi (Dtsch. Med. Wschr. 7.11.1924), vielleicht einem Ahnen des bekannten
Lochfraß-Experten der Gegenwart. Vor allem landete aber der Großteil des
produzierten Hanfextraktes in Deutschland als Zusatz in Einpinselungen und
Pflastern auf Salicylkollodium-Basis zur Entfernung von Hühneraugen, einem
Leiden über das heutzutage nur noch hinter vorgehaltener Hand gesprochen wird
und das auch nicht durch engagierte Hühneraugenstiftungen oder
Benefiz-Veranstaltungen vom Typ Life-Hühneraugen-Ball von sich Reden macht. Dr.
Th Sabalitschka aus Berlin, der die Happinger Anbauversuche kontrollierte und
die Ergebnisse publizierte, bemühte sich aber an weitere zurückliegende
therapeutische Anwendungen zu erinnern. Die bereits erfolgreiche Verwendung von
Cannabis bei Starrkrampf, bei Lyssa, Cholera, chronischen Rheumatismen,
Delirium tremens, Husten, Strychninvergiftung und als wehenförderndes Mittel
sei wissenschaftlich zu überprüfen. Es bestünde "in der Therapie für
Cannabis eine vielseitige Anwendungsmöglichkeit, die aber erst richtig
ausgenutzt werden kann, wenn Drogen und Präparate von bekannter und sicherer
Wirksamkeit zur Verfügung stehen." Die Bewertung des medizinisch
einzusetzenden Hanfkrautes war damals allerdings schwierig, da man die
wirksamen Inhaltsstoffe noch nicht kannte. Man wußte lediglich, daß es sich bei
den psychoaktiven Wirkstoffen um harzige Bestandteile handeln mußte.
Dieser
Einschätzung der medizinischen Möglichkeiten widersprach Dr. Ernst Joel vom
Gesundheitsamt des Bezirks Berlin-Tiergarten aufs Heftigste (Klin. Wschr.
26.2.1926). Alle genannten Indikationen seien praktisch obsolet. Er formulierte
eine klassische Position der Rauschhanf-Prohibitionisten: "Wir sehen im
indischen Hanf kein aussichtsreiches Heilmittel, sondern ein Rauschgift ersten Ranges, ein
Genußmittel, dem im Orient Millionen von Menschen süchtig verfallen sind, ein
Mittel, das nicht anders als das Opium und das Cocain seelische Alterationen
bis zu psychotischen Krankheitsbildern hervorruft. Bis jetzt kennen wir in Deutschland
noch keinen Haschischgenuß. Und zwar deshalb nicht, weil, wie die Geschichte
der Rauschgifte lehrt, der genußsüchtige Mißbrauch an den therapeutischen
Gebrauch anzuknüpfen pflegt. Es gab bei uns erst dann einen Cocainismus, als
das Medikament Cocain eingeführt worden war, und es gibt weiter Cocainismus,
nachdem schon das Cocain die Therapie fast verlassen hat. Es gibt keinen
Haschischismus, weil der Hanf therapeutisch keine Rolle spielt. Wir werden ihn
haben, wenn man den indischen Hanf popularisiert, und wir werden ihn haben,
auch wenn er sich dabei therapeutisch nicht besser bewähren wird als
bisher." Daraufhin fordert er Maßnahmen, "durch die das
wissenschaftliche Arbeiten mit einheimisch wachsendem indischen Hanf
unangetastet bleibt, aber sein Verkehr und seine Verbreitung schärfstens
überwacht und nach Gesichtspunkten des medizinalen Bedarfs geregelt werden." Das "englische
Welthandelsmonopol" könnte man "leicht dadurch gegenstandslos machen,
daß man - ohne Schaden - bei den Hühneraugenmitteln Cannabis indica
fortläßt."
Die
so ins Rollen gebrachte Diskussion über die Notwendigkeit eines Anbaus von
Indischem Hanf in Deutschland fand ihre Fortsetzung in der Antwort von
Sabalitschka (Klin. Wschr. 9.7.1926), in der er einen totalen Rückzieher machte
und die Versuche nur noch aus einer Bedarfssituation heraus verteidigte: Es
"bestand und besteht heute noch in Deutschland ein Bedarf nach Herba
Cannabis Indicae und dem daraus bereiteten Extrakt, wenn dieser Bedarf auch
nicht erheblich ist. Der Bedarf Deutschlands konnte in der Kriegs- und Nachkriegszeit
nicht mehr durch Import gedeckt werden.""Es war somit wirtschaftlich
angezeigt oder notwendig, die Erzeugung einer dem echten indischen Hanf
nahekommenden Droge in Deutschland zu versuchen." "Selbstverständlich
soll der Anbau sich nur in den Grenzen dieses Bedarfes halten, soweit nicht
auch Ausfuhr möglich ist. Der Anbau muß auch so durchgeführt werden, daß er
nicht zu einer Verwendung der Droge als Genußmittel in Deutschland führt."
"Eine Popularisierung ist wegen der damit verbundenen Gefahr des Haschischismus
und einer Überproduktion zu vermeiden." Und zaghaft: "Durch
sachgemäße Kultur unter Kontrolle durch Pharmakologen und Chemiker erscheint es
möglich, zu gleichmäßiger Droge und gleichmäßigen Präparaten zu kommen, wodurch
die pharmakologischen und klinischen Versuche über die Wirkung dieser Pflanze
und ihrer Inhaltsstoffe unterstützt würden. Von dem Ergebnis dieser
Untersuchungen wird dann die Entscheidung abhängen, ob der indische Hanf
weiterhin in der Therapie irgendwie verwendet werden oder ob er allgemein aus
der Therapie und den Arzneibüchern verschwinden soll."
Joel
setzt in einer "Erwiderung" noch einen drauf, indem er eine eigene
Untersuchung vorlegt, die den Einsatz von Cannabis indica-Extrakt als
lokalanästhetischen Zusatz bei der Behandlung von Hühneraugen, wie dies ein
Mann namens Unna Ende des 19. Jahrhunderts empfohlen und eingeführt hatte, auf
Grund einer mehrere Tage anhaltenden hautreizenden Wirkung sogar als
kontraindiziert erscheinen läßt. "Man bemüht sich gegenwärtig vielfach, unnütze
und verteuernde Ballastbestandteile aus der Therapie zu entfernen. Hier liegt
ein geeigneter Fall vor. Wir brauchen weder Einfuhr noch Anbau von indischem
Hanf und sollten froh sein, mit einem zwar wissenschaftlich interessanten,
sonst aber ebenso überflüssigen wie gefährlichen Mittel nichts zu tun zu
haben."
Aber zurück zu den jahrelangen Anbauversuchen: Wie bereits erwähnt, begann man, als sich während und nach dem Ersten Weltkrieges Schwierigkeiten bei der Einfuhr von Herba Cannabis Indicae (Indischem Hanfkraut) ergaben, mit den besagten Versuchen, "in Deutschland indischen Hanf anzubauen und eine hochwertige Droge zu erzielen". Der Versuchsstation in Happing war es "gelungen, die Samen der echten Cannabis indica "Gunjah" nach Deutschland zu bringen, mit welchem die Versuche angestellt wurden. Bei der Selektion strebte die Versuchsstation nicht nur nach einer Pflanze von hohem Harzgehalt, sondern auch von einem typischen, von der gewöhnlichen Cannabis sativa möglichst verschiedenen Aussehen." Es war schließlich "tatsächlich eine typische Form erreicht worden; sie ist schwächer und graziöser als die gewöhnliche Form und entspricht dem Habitus des indischen Hanfes. Sie unterscheidet sich von der gewöhnlichen Form noch charakteristisch durch die tiefdunkle Färbung der Stengel und Stiele...
Die Züchtung dieser Form bot den Vorteil, schon aus dem
äußeren Habitus Rückschlüsse auf den Harzgehalt der Pflanze ziehen zu können,
während man sonst den Harzgehalt nur aus der größeren oder kleineren Klebkraft
der Pflanzen beim Anfassen schätzen kann." Es gelang auch den Harzgehalt
des geernteten Hanfkrautes erheblich zu erhöhen. Liessen sich aus dem
"Ersten Nachbau aus indischen Originalsamen" im Jahre 1917 noch nur
8,7 % Extrakt gewinnen, waren es 1918 bereits 12,4 %, 1919 17,3 %, 1920 19,8 %
und 1921 20 %. In den folgenden drei Jahren pendelte sich der Wert bei knapp 19
% ein. Es wird allerdings eingeräumt, daß es sich hierbei um Werte einer
besonders guten hochwertigen Droge handle. "Für die durchschnittlich
geerntete Droge lagen die Werte um 1-2 % niedriger." Zur Extraktion
verwendete man 90 %igen Alkohol. Das
nach Verdampfung des Extraktionsmittels erhaltene Produkt würde man heute
"Grasöl" nennen. Interessant auch die Schlußfolgerung der
Anbauversuche: "Daraus ergibt sich, daß auch in Deutschland die Gewinnung
eines Hanfes mit hohem Harzgehalt möglich ist und daß der Harzgehalt weniger
vom Klima abhängt, sondern vielmehr von der Hanfrasse. Der gewöhnliche Hanf
erzeugt in Deutschland ebensowenig größere Harzmengen, wie in Indien."
Damit erklärten sich auch die früheren gescheiterten Versuche aus dem gängigen
Faserhanf ein psychoaktives Präparat zu gewinnen. Obendrein zeigte sich bei den
Happinger Anbauversuchen noch, "daß der indische Hanf durchaus nicht so
kälteempfindlich ist". Dennoch sollte sich vor allem der Mythos, von der
klimatischen Abhängigkeit der Hanfpotenz, von zahllosen Publikationen
wiedergekäut, noch über Jahrzehnte halten, ganz im Sinne der Hanfprohibition,
der eine unabhängige Selbstversorgung der Konsumenten durch einen einfachen und
unproblematischen Anbau in Haus, Garten und weiter Flur natürlich ein Greuel
ist, wie ja jüngst das absurde Hanfsamenverbot und die Hatz auf Homegrower
deutlich belegen.
1920
kam das Deutsche Cannabis Indica-Kraut erstmals auf den Markt. Der Handel in
Deutschland unterlag damals noch keinen Reglementierungen. Erst 1929 wurde der
Indische Hanf durch Aufnahme in das internationalen Abmachungen von 1925
folgende Opiumgesetz verboten und verschwand aus dem freien Drogenhandel. Die
Indische Ware wurde Mitte der Zwanziger Jahre teurer und schwerer erhältlich,
und schließlich durch als weniger ergiebig geltendes Hanfkraut aus Zansibar
(Ostafrika) verdrängt. (W. Wiechowski in Prag gewann mit Petroläther aus der
Indischen Droge 20 %, aus der Afrikanischen 8 % und aus der Deutschen 5 %
harzigen Extrakt, wobei hier nichts über den wahren Gehalt der damals noch
unbekannten Wirkstoffe gesagt war. Arch. f. Exp. Path.
u. Pharm. 119. Bd. 1927) So kostete
beispielsweise bei dem Hamburger Drogen- und Chemikalienhändler "Krenzin
& Seifert" Indisches Hanfkraut 1924 noch pro Kilo 15 Mark. 100
Kilogramm waren für 1450 Mark zu haben. 1925 kostete es aber bereits 35 Mark
pro Kilo. Die afrikanische Ware war dagegen für 12 Mark das Kilo erhältlich.
Die Drogengroßhändler "Caesar und Loretz" in Halle, die auch eigene
Anbauversuche mit Cannabis indica unternahmen und sich der in Happing
produzierten Ware annahmen, hielten diese "im allgemeinen noch für besser
als die afrikanische, so daß man sich mit ihr als Ersatz für die nicht zu
beschaffende, echte, indische voll begnügen könne."
Um
die psychoaktive Wirkung des oberbayrischen Hanfkrautes zu belegen, konnte man
letztlich auf Menschenversuche nicht verzichten. Zunächst mußte ein starker
Tabakraucher ran. Während die erste Pfeife mit 2 Kubikzentimeter Inhalt keine
Wirkung zeigte, hatte er nach der zweiten Pfeife "ein merkwürdiges Gefühl
von Frohsein, ohne es einer Berauschung vergleichen zu können. Es war ungefähr
so, wie morgens 11 Uhr ein Glas guter Weißwein wirkt." "Eine dritte
Pfeife erzeugte nach Ablauf von ungefähr einer Stunde Ermüdung und ich schlief
häufig 4-5 Stunden länger als sonst.""Nachwehen des Hanfrauchens
verspürte ich nie, obwohl ich schon in einer Woche viermal je drei bis vier
Pfeifen rauchte. Der Rauch des Hanfes ist nicht angenehm und erzeugt im Anfang
etwas Übelkeit."
Mit
soetwas und ein paar Versuchen an Kaninchen und Hunden konnten sich die
Forscher nicht begnügen. So bildete das am Pharmakologischen Institut in
München (Hermann Gayer, Arch. f. Exp. Path. u. Pharm., 129.Bd., 1928) mittels
Petroläther zu 3 % aus dem "Herba Cannabis ind. Happings" extrahierte
Rohharz ab 1925 die Grundlage für Versuche am Menschen. Zum Vergleich wurde
persisches Haschisch extrahiert, das einen Harzgehalt von 35 % aufwies. Das
Happinger Harz erwies sich allerdings als gleichermaßen potent. Gayer stellte
aus dem Extrakt Tabletten her und prüfte deren Wirkung zunächst "sowohl an
mir selbst wie auch an mehreren Herren des Institutes, die sich freundlicherweise
zu den Versuchen bereit erklärten. Dosen von 1 g Herba können als wirkungslos
bezeichnet werden, auch bei 2 g Herba ist noch keine sichere Haschischwirkung
zu bemerken, dagegen kann 3 g als bei allen sechs Versuchspersonen wirksam
bezeichnet werden. Hier tritt nach etwa 1-2 Stunden jene oft beschriebene
unüberwindliche lächerliche Heiterkeit ein, die anfallsweise sich wiederholt.
Wehrlosigkeit gegen ideenflüchtige Assoziationen, aufmerksames Lesen ist nicht
mehr möglich. In der 3. Stunde apathische Bewegungslosigkeit und
Entschlußunfähigkeit, psychisch Halluzinationen und Illusionen, nach 5-6
Stunden übergroße Schläfrigkeit und Schlaf, aus dem man nach 2-4 Stunden in
normalem Zustande aufwacht. Bei mehreren Versuchspersonen war auffallend ein in
den ersten Stunden eintretender Heißhunger." "Dosen von 6 g Herba
sind als sehr große zu bezeichnen, hier traten schon starke Rauscherscheinungen
auf mit Exaltationen, so daß die Versuchspersonen unter dauernder Überwachung
bleiben mußten."
Von
diesen Versuchen berichtete auch Professor Walther Straub ("Bayerischer
Haschisch", M. Med. Wschr. 6.1.1928). Ihm zufolge bewirkten bereits 0,05 g
des Extraktes oral eingenommen eine "charakteristische Ideenflucht".
"Eine sichere Haschischrauschwirkung" wurde mit 0,1 Gramm, also
entsprechend 3 Gramm des Krautes, erzielt. Es stellte sich ihm zufolge heraus,
daß "die Gehirnwirkung, der Rausch nach Kulturherba" "am
Menschen der Qualität nach genau derselben Art" ist "wie die
"künstlichen Paradiese" der Literatur über orientalischen Haschisch
und am Mitteleuropäer wenigstens von derselben problematischen Güte." Die
"Herren Dr. Kant und Dr. Krapf", Assistenten der Psychiatrischen und
Nervenklinik München wurden von Professor Straub schließlich gebeten, "eine
methodische, psychopathologische Analyse der Haschischwirkung", die
"nur vom Fachmann geliefert werden" könne, beizubringen. Die beiden
unterzogen sich daraufhin heroischen Selbstversuchen (Arch, f. Exp. Path.
u. Pharm. 129.Bd., 1928) mit dem
"Bayerischen Haschisch". "Der Selbstversuch mit Rauschgiften ist
für den Psychiater deshalb von besonderer Bedeutung, weil er ihm am
unmittelbarsten das Studium krankhafter seelischer Zustände ermöglicht."
"Wir sind daher gern der Anregung von Prof. W. Straub gefolgt, die Wirkung
von Haschisch am Menschen zu studieren, und haben aus den oben dargelegten
Gründen die Form des Selbstversuches gewählt." Dabei wurden Dosen
eingenommen, die 3 Gramm, 6 Gramm und 9 Gramm des Krautes entsprachen. Auch
hier zeigte sich "daß der europäische Kulturhaschisch denselben Rausch
erzeugen kann, den im Osten Millionen von Menschen als einzigen narkotischen
Genuß des Daseins kennen, pflegen und schätzen." Der in Tablettenform
eingenommene Extrakt hatte jedoch einen großen Nachteil: Da er nicht in Wasser
löslich war, dauerte es Stunden, bis er seine volle Wirkung entfalten konnte
und "das einigermaßen begehrenswerte Stadium des euphorischen Rausches
eintrat, länger als ein beschäftigter Mitteleuropäer auf einen Genuß warten
könnte." Mit einer massenhaften Verbreitung des Haschischkonsums in
deutschen Landen infolge des Bayrischen Eigenanbaus rechnete Straub nicht.
"In den Schilderungen der Europäer über ihren jeweiligen Haschischrausch
ist eigentlich nichts enthalten, was so sehr begehrenswert erscheint, und wohl
für alle Selbstversucher ist der Haschischrausch nur Episode geblieben."
Eine
interessante Anekdote handelt noch von einer Versuchsperson, die "ohne es
zu wissen, eine leere Tablette bekam" und sich wunderte, "daß die
erwartete und bekannte Wirkung nicht auftrat." Sie wurde nun
"aufgeklärt, daß nur ein Scheinversuch gemacht wurde". Sie
"billigte dies vom wissenschaftlichen Standpunkt völlig und bekam dann die
Haschischtablette. Die nunmehrige Haschischwirkung stand nun völlig unter dem
nachträglich aufgetretenen Aerger über die Täuschung mit der leeren Tablette,
der Aerger steigerte sich bis zur Aggressivität, die Versuchsperson wurde
direkt gefährlich!" Aber war ja auch ne Gemeinheit!;)
Bemühungen
, die "mit kleinen Dosen erzielbare Euphorie" zu nutzen, um
"vielleicht einen depressiven Melancholiker vergnügt" zu
"machen" wurden "mit dem bayerischen Haschisch in Angriff
genommen", seien "aber noch nicht spruchreif."
Kant
verabreichte das "Bayerische Haschisch" später auch noch einigen
seiner Patientinnen, um deren Reaktionen zu beobachten (Arch. f. Psych. u. N,
Bd.91, 1930). "Wir gaben in der Hälfte der Fälle die wirksamen
Bestandteile von 6 g, in der anderen Hälfte von 9 g Herba cannabis indica.
Unsere Versuchspersonen waren 9 manisch-depressive und 10 schizophrene Frauen,
außerhalb einer Phase bzw. Schubes, jedenfalls frei von akuten psychotischen
Erscheinungen." Man wollte mal sehen, welche Symptome sich durch die
"exogene Noxe" Haschisch auslösen lassen.
Und
schliesslich geriet die ganze kuriose wissenschaftliche Episode in Folge des
Opiumgesetzes von 1929 in Vergessenheit. Es war einmal in Bavaria...
az